Hattingen/Ruhr. Seit dem 1. Oktober 2009 verbietet das bundesweit geltende Sprengstoffgesetz Feuerwerk in unmittelbarer Nähe von Fachwerkhäusern. Die Stadt weist ausdrücklich darauf hin, dass damit das Abbrennen von Böllern und Raketen auch in der Hattinger Altstadt sowie im Historischen Ortskern Blankenstein untersagt ist.
Schon in der Vergangenheit gab es ein Verbot für die Knallerei in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern und ähnlichen Einrichtungen. Jetzt kommen durch eine Änderung der ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz Reethäuser sowie das Fachwerk hinzu.
„Silvester darf nicht eine Rakete in den engen Altstadtgassen oder auf dem Kirchplatz und Unter- und Obermarkt gezündet werden. Wir appellieren an die Vernunft der Bürgerinnen und Bürger, Feuerwerkskörper nur außerhalb der Altstadt abzubrennen!“, so Reinhard Birck vom Fachbereich Rechts- und Ordnungsangelegenheiten der Stadt. Das Sprengstoffgesetz sieht saftige Bußgelder vor, Verstöße können bis zu 50 000 Euro teuer werden. Die Stadt schreibt jetzt alle gastronomische Betriebe in der Altstadt an und weist auf die neue Verordnung hin. Polizei und Feuerwehr wurden ebenfalls informiert. Weiterlesen
Das meinen unsere Leser